Abrechnung
Abrechnung

Alle Kassen und private Abrechnung !


Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte benötigen eine Überweisung vom Arzt und die Versichertenkarte, die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkasse.


Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte können meine Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen, darüber erhalten Sie eine Honorar-Rechnung, die Sie begleichen.

Hierbei orientiert sich das Behandlungshonorar für Einzeltherapien an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach festgelegten Sätzen, welche in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung die Möglichkeiten der Kostenübernahme (ähnliches gilt für Beihilfeberechtigte).

Familientherapie, Paartherapie

Für dieses Leistungsspektrum wird das Honorar im Voraus vereinbart. Diese Leistungen sind nicht erstattungsfähig.

Supervision, Coaching

Diese Leistungen werden ebenfalls individuell, an Ihren Bedürfnissen orientiert, vereinbart.

Hierüber erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst., die i.d.R. steuerlich absetzbar ist. Selbstzahler können diese meist ihm Rahmen von Werbungskosten steuerlich geltend machen.