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3Abrechnung

Alle Kassen und private Abrechnung !

 

Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte benötigen die Versichertenkarte, die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkasse.

Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte können meine Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen, darüber erhalten Sie eine Honorar-Rechnung, die Sie begleichen. 

Hierbei orientiert sich das Behandlungshonorar für Einzeltherapien an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach festgelegten Sätzen für eine 50minütige Sitzungsdauer, derzeit nach GOP-Ziffer 870, 3-facher Satz 131,15 €. Die Sitzungsdauer kann nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen

angepasst werden. Normalerweise werden die Honorare für Einzeltherapien mindestens bis zum 2,3-fachen Satz von privaten Krankenversicherungen ersetzt, das ist aber abhängig von Ihrem individuellen Vertrag.

Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung die Möglichkeiten der Kostenübernahme (ähnliches gilt für Beihilfeberechtigte) ab, da die Höhe der Erstattungen erheblich variieren kann. Desweiteren kommen ggf. weitere GOP-Leistungen wie Anamnese, Schreibgebühren, telefonische Beratung etc. hinzu.

 

Supervision, Coaching, Erziehungsberatung (sind keine Kassenleistungen)

Hier werden für 45 Minuten 145€, für 90 Minuten 275€ in Rechnung gestellt.

 

Für alle Leistungen gilt: Bei Absagen von unter 48h im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar von 85% privat in Rechnung gestellt.